Montag, 23. Juni 2014

Urheberrecht im Bereich digitaler Medien für Lehrkräfte

Was ist erlaubt?

Im Themendossier Urheberrecht auf klicksafe.de heißt es:
Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Wer sich mit den rechtlichen Grundlagen nicht auskennt oder sich hierüber nicht informiert, geht oft gefährliche (Haftungs-)Risiken ein. Die einfache Bedienbarkeit von Online-Technologien kann vor diesem Hintergrund tückisch sein. Jeder, der Inhalte online bereitstellt, sollte sich bewusst sein, dass sie in der Regel in aller Welt gesehen und genutzt werden können. Es ist daher oft ein Leichtes, Rechtsverletzungen aufzuspüren und zu verfolgen. Deshalb ist Vorsicht und ein Mindestmaß an Rechtskenntnis geboten, wenn man im Internet und im Web 2.0 aktiv werden möchte. Dies gilt vor allem, wenn man fremde Inhalte, persönliche Informationen oder Bilder von Dritten online stellen will. Denn das Recht macht vor dem Internet nicht halt. Im Gegenteil: Die Gefahr, für Urheberrechtsverletzungen im Internet belangt zu werden, ist groß.
Da es für die unterschiedlichen Medien unterschiedliche Richtlinien zum Gebrauch bzw. zur Vervielfältigung dieser gibt, muss immer im Einzelfall überprüft werden, ob die Medien im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Hinweise zum richtigen Umgang mit verschiedenen Medien gibt es hier:
Was muss beim Hochladen beachtet werden? (Link)

Aus rechtlicher Sicht ist die Nutzung von Tauschbörsen gefährlich und wird von der Unterhaltungsindustrie rigoros verfolgt. Viele Dateien, die in den Tauschbörsen angeboten werden, verletzen das Urheberrecht. Deshalb gilt: Vorsicht vor Tauschbörsen!

Was gilt es zu tun, wenn man dennoch eine Abmahnung erhält? (Link)

Weitere Informationen:

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